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Fristlose Kündigung bei schludrig geführter Stempelkarte
Auto.de - 14.05.2013

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seine Zeitsummenkarte nicht täglich, sondern erst nach längeren Zeitabständen ausgefüllt und damit Fehleintragungen billigend in Kauf genommen hat, für rechtmäßig erklärt (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2012, 10 Sa 270/12).
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seine Zeitsummenkarte nicht täglich, sondern erst nach längeren Zeitabständen ausgefüllt und damit Fehleintragungen billigend in Kauf genommen hat, für rechtmäßig erklärt (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2012, 10 Sa 270/12).
Konsolidierung in Altfahrzeugbranche geht weiter
Recycling magazin - 10.05.2013

Die Anzahl der zu verwertenden Altfahrzeuge bewegte sich 2012 mit einem leichten Anstieg um 0,2 Prozent auf stabilem Niveau. Das teilte der bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott- und Kfz-Recycling auf Basis der bvse-Jahresumfrage mit. Für das Jahr 2013 gehen die bvse-Mitglieder demnach von einem Rückgang der Altfahrzeuge um 1,2 Prozent aus.

Die Anzahl der zu verwertenden Altfahrzeuge bewegte sich 2012 mit einem leichten Anstieg um 0,2 Prozent auf stabilem Niveau. Das teilte der bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott- und Kfz-Recycling auf Basis der bvse-Jahresumfrage mit. Für das Jahr 2013 gehen die bvse-Mitglieder demnach von einem Rückgang der Altfahrzeuge um 1,2 Prozent aus.
Die neue VDI-Richtlinie, ein Fachbuch für Verwerter
Laufleistung entscheidet über Verbrauchskennzeichnungspflicht
Auto.de/magazin - 09.05.2013

Das Landgericht Traunstein hat eine Klage gegen ein Autohaus abgewiesen, das Vorführwagen der Oberklasse in einer Printanzeige beworben hatte, die keine Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthielten. Alle angebotenen Fahrzeuge wiesen eine Laufleistung von mehr als 1.000 Kilometern auf. Auf diese Entscheidung vom 19. April 2013 (Az.: 7 0 3035/12) hat Branchenwalt Christopher Jacoby aus Frankfurt/Main hingeweisen.
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Das Landgericht Traunstein hat eine Klage gegen ein Autohaus abgewiesen, das Vorführwagen der Oberklasse in einer Printanzeige beworben hatte, die keine Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthielten. Alle angebotenen Fahrzeuge wiesen eine Laufleistung von mehr als 1.000 Kilometern auf. Auf diese Entscheidung vom 19. April 2013 (Az.: 7 0 3035/12) hat Branchenwalt Christopher Jacoby aus Frankfurt/Main hingeweisen.
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