Vorsicht beim Verkauf noch gebrauchsfähiger Altfahrzeuge
Elise Jahn- für ARGE-Altauto, Wetzikon Schweiz - 13.03.2010
Ein Fahrzeughalter der sein altes Auto verkaufen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: 1.das Altfahrzeug beim Kauf eines neuen Fahrzeuges in Zahlung zu geben und 2. das alte verwerten zu lassen. Wenn möglich, wird es zu guter letzt vom Verwerter oder Neuwagenhändler privat Verkauft. Neuwagenhändler täuschen immer häufiger einen Privatverkauf über einen Angestellten vor, doch gerade bei diesem ist Vorsicht geboten, weil der Händler sich damit um die Gewährleistung mogelt.

Andererseits ebenso Vorsicht geboten, denn vermeintliche Autokäufer die eine Probefahrt machen wollen, sollten niemals allein losfahren dürfen. Denn wenn sie nicht zurück kommen, hat der Altbesitzer ein Problem mit dem Versicherungsschutz fals das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgemeldet worden ist, denn diesen Dienst bieten Händler immer öfter an. Von Diebstahl ist nämlich nur dann die Rede, wenn dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen abgenommen wird, also ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Übergibt er es an den Händler in Kommission ohne selbst an der Probefahrt teilzunehmen, handelt es sich nicht um Diebstahl, da das Auto ja auf freiwilliger Basis herausgegeben wurde. Somit ist die Teilkaskoversicherung nicht gezwungen, für das verschollene Auto zu zahlen.
Außerdem wichtig, um nachzuweisen, dass es sich um einen Gewahrsamsbruch handelt, ist der Ort der Verhandlungsführung. Finden Vorgespräch und Schlüsselübergabe in der Wohnung des Autobesitzers statt, hat dieser bessere Chancen, dass nach einem Verschwinden des Fahrzeugs doch noch die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Autobesitzer vor der Probefahrt Personalausweis und Führerschein zeigen lassen, ggf. sogar diese kopieren. Sinnvoll ist des Weiteren, den Personalausweis für die Dauer der Probefahrt einzubehalten. Außerdem sollte der Eigentümer an der Probefahrt teilnehmen, dann aber den Personalausweis des vermeindlichen Käufers an einem sicheren Ort zurück lassen. Mehrere Probefahrtteilnehmer aus den nachfolgend bezeichneten Regionen niemals zur Probefahrt mitnehmen. Im Zweifelsfalle auch den Ausweis dieser Personen kopieren und während der Probefahrt einbehalten.
Wer jedoch ein besonders teures Auto verkauft, sollte sich besser eine andere Verkaufstaktik als den Privatverkauf überlegen: Im Januar 2010 wollte in Münchner Manager seinen Porsche im Wert von 90.000 Euro verkaufen und wurde nach der Probefahrt, an der er auch teilgenommen hatte, erschossen und das Fahrzeug entwendet.
Auf Ost- und Südeuropäer als auch Nordafrikaner sollte deshalb ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

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Ein Fahrzeughalter der sein altes Auto verkaufen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: 1.das Altfahrzeug beim Kauf eines neuen Fahrzeuges in Zahlung zu geben und 2. das alte verwerten zu lassen. Wenn möglich, wird es zu guter letzt vom Verwerter oder Neuwagenhändler privat Verkauft. Neuwagenhändler täuschen immer häufiger einen Privatverkauf über einen Angestellten vor, doch gerade bei diesem ist Vorsicht geboten, weil der Händler sich damit um die Gewährleistung mogelt.

Andererseits ebenso Vorsicht geboten, denn vermeintliche Autokäufer die eine Probefahrt machen wollen, sollten niemals allein losfahren dürfen. Denn wenn sie nicht zurück kommen, hat der Altbesitzer ein Problem mit dem Versicherungsschutz fals das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgemeldet worden ist, denn diesen Dienst bieten Händler immer öfter an. Von Diebstahl ist nämlich nur dann die Rede, wenn dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen abgenommen wird, also ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Übergibt er es an den Händler in Kommission ohne selbst an der Probefahrt teilzunehmen, handelt es sich nicht um Diebstahl, da das Auto ja auf freiwilliger Basis herausgegeben wurde. Somit ist die Teilkaskoversicherung nicht gezwungen, für das verschollene Auto zu zahlen.
Außerdem wichtig, um nachzuweisen, dass es sich um einen Gewahrsamsbruch handelt, ist der Ort der Verhandlungsführung. Finden Vorgespräch und Schlüsselübergabe in der Wohnung des Autobesitzers statt, hat dieser bessere Chancen, dass nach einem Verschwinden des Fahrzeugs doch noch die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Autobesitzer vor der Probefahrt Personalausweis und Führerschein zeigen lassen, ggf. sogar diese kopieren. Sinnvoll ist des Weiteren, den Personalausweis für die Dauer der Probefahrt einzubehalten. Außerdem sollte der Eigentümer an der Probefahrt teilnehmen, dann aber den Personalausweis des vermeindlichen Käufers an einem sicheren Ort zurück lassen. Mehrere Probefahrtteilnehmer aus den nachfolgend bezeichneten Regionen niemals zur Probefahrt mitnehmen. Im Zweifelsfalle auch den Ausweis dieser Personen kopieren und während der Probefahrt einbehalten.
Wer jedoch ein besonders teures Auto verkauft, sollte sich besser eine andere Verkaufstaktik als den Privatverkauf überlegen: Im Januar 2010 wollte in Münchner Manager seinen Porsche im Wert von 90.000 Euro verkaufen und wurde nach der Probefahrt, an der er auch teilgenommen hatte, erschossen und das Fahrzeug entwendet.
Auf Ost- und Südeuropäer als auch Nordafrikaner sollte deshalb ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

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