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So funktioniert die Antragstellung für die Umweltprämie
ArGe-Altauto - 04.02.2009
In den Genuss der Umweltprämie kommen Fahrzeughalter, wenn sie ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen, das zuletzt ein Jahr lang auf den Antragsteller zugelassen war. Die Prämie kann beantragt werden für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines einmalig zugelassenen Jahreswagens. Anträge können auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Anträge müssen die Originalunterschrift des Antragstellers tragen. Vorzulegen sind außerdem Nachweise zur Verschrottung (Entsorgungsnachweis) und Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs (Kopie des Fahrzeugscheins) und der Zulassung des Neuwagens (Kopie des Fahrzeugscheins). Das Antragsformular steht im Internet unter www.bafa.de
In den Genuss der Umweltprämie kommen Fahrzeughalter, wenn sie ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen, das zuletzt ein Jahr lang auf den Antragsteller zugelassen war. Die Prämie kann beantragt werden für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines einmalig zugelassenen Jahreswagens. Anträge können auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Anträge müssen die Originalunterschrift des Antragstellers tragen. Vorzulegen sind außerdem Nachweise zur Verschrottung (Entsorgungsnachweis) und Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs (Kopie des Fahrzeugscheins) und der Zulassung des Neuwagens (Kopie des Fahrzeugscheins). Das Antragsformular steht im Internet unter www.bafa.de
Die Abwrackprämie: Haben unsere Ämter ihre Pflichten in Bezug auf die Umweltprämie vernachlässigt?
Gottfried A. Hoell - 08.02.2009
Die so genannte Abwrack- bzw. Umweltprämie ist derzeit in aller Munde, aber auch bereits in die Diskussion geraten. Diese Prämie sollte als Konjunkturstütze und Umweltschutz dienen. Aber nach Befürchtung des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch kann die Abwrackprämie auch zu einem Instrument zur Förderung der organisierten Kriminalität werden. Diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen, denn auch die ArGe-Altauto beklagt seit Jahren die nicht flächendeckende Wahrnehmung der Kontrollpflichten der zuständigen Ämter, wie z.B. bei der gesetzlich vorgeschriebenen Entgegennahme und Überprüfung der Verwertungsnachweise für Alt- und unfallbeschädigte Fahrzeuge, die seit dem Inkrafttreten der ersten Altauto-Verordnung im Jahre 1998 von den zertifizierten Autoverwertern zwingend auszustellen sind.
Wird die Abwrackprämie zum Flop des Jahres?
Gottfried A. Höll - 10.02.2009
Von der deutschen Umweltprämie partizipieren fasst ausschließlich Rumänien, Frankreich, Italien, Japan und Südkorea, denn deutsche Automobilhersteller stellen zwar die qualitativ hochwertigsten Fahrzeuge her, nach Aussagen der Händler von Audi, Porsche, Mercedes Benz und VW blieben die Umsatzzahlen eher bescheiden.
Der einzige Hersteller der seine Verkaufszahlen deutlich verbessern konnte ist Opel. Z.B. beim Opel Corsa liegen die Verkaufszahlen bei + 15 Prozent über dem Vorjahresniveau, der Opel Agilia der in 2008 auf den Markt kam, sei bereits ca. 1200-mal verkauft worden.
Wo ist das Problen zu sehen?
Von der deutschen Umweltprämie partizipieren fasst ausschließlich Rumänien, Frankreich, Italien, Japan und Südkorea, denn deutsche Automobilhersteller stellen zwar die qualitativ hochwertigsten Fahrzeuge her, nach Aussagen der Händler von Audi, Porsche, Mercedes Benz und VW blieben die Umsatzzahlen eher bescheiden.
Der einzige Hersteller der seine Verkaufszahlen deutlich verbessern konnte ist Opel. Z.B. beim Opel Corsa liegen die Verkaufszahlen bei + 15 Prozent über dem Vorjahresniveau, der Opel Agilia der in 2008 auf den Markt kam, sei bereits ca. 1200-mal verkauft worden.
Wo ist das Problen zu sehen?
1. Verwerter meldet, daß seine zugel. Jahreskapazität wegen der Abwrackprämie bereits erreicht wurde
Gottfried A. Höll - 11.02.2009
Der Autohof Dohnaer Str. in Dresden meldet, daß er seine bestätigte Jahreskapazität an trocken zu legenden Fahrzeugen bereits heute am 11.02.2009 erreicht hat und bittet uns um Verständnis dafür, daß jetzt erst einmal die Trockenlegung gem. Altfahrzeug-Verordnung durchgeführt wird.

Der Autohof Dohnaer Str. in Dresden meldet, daß er seine bestätigte Jahreskapazität an trocken zu legenden Fahrzeugen bereits heute am 11.02.2009 erreicht hat und bittet uns um Verständnis dafür, daß jetzt erst einmal die Trockenlegung gem. Altfahrzeug-Verordnung durchgeführt wird.

Schadenregulierung: Keine Anrechnung der Abwrackprämie bei HUK-Coburg
(am) - 18.02.2009
Die sogenannte Umweltprämie – wird bei der HUK-Coburg für keine Änderung der Regulierungspraxis sorgen!

Die sogenannte Umweltprämie – wird bei der HUK-Coburg für keine Änderung der Regulierungspraxis sorgen!

Feuer bei einem der zwanzig größten zertifizierten Autoverwerter, der Fa. Kisow in Norderstedt!
- 19.02.2009
Ein Feuer hat am 16.02.2009 eine Trockenlegimngshalle des Autoverwerters Kiesow zerstört. Als die Feuerwehr eintraf, stieg eine große Rauchsäule über dem Gelände auf. Die Halle und einige Altfahrzeuge brannten lichterloh.

Ein Feuer hat am 16.02.2009 eine Trockenlegimngshalle des Autoverwerters Kiesow zerstört. Als die Feuerwehr eintraf, stieg eine große Rauchsäule über dem Gelände auf. Die Halle und einige Altfahrzeuge brannten lichterloh.

Umweltprämie {Abwrackprämie} Nun ist das Kaufdatum nicht mehr das Zulassungsdatum entscheidend.
Gottfried A. Höll - 20.02.2009
Endlich eine vernünftige Information für alle Interessenten der Abwrackprämie:
Ab sofort ist das Datum des Fahrzeugkaufes entscheidend für den Zuschlag für die Umweltprämie und nicht mehr das Datum der Zulasung auf den Namen des Antragstellers.
Erstmalig etwas vernünftiges in dieser Sache aus dem Mund einiger Politiker. Um Missbrauch entgegen zu wirken, soll nun endlich auch der Kfz-Brief des beim zertifizierten Verwerter abgegeben Fahrzeuges eingezogen werden.
Endlich eine vernünftige Information für alle Interessenten der Abwrackprämie:
Ab sofort ist das Datum des Fahrzeugkaufes entscheidend für den Zuschlag für die Umweltprämie und nicht mehr das Datum der Zulasung auf den Namen des Antragstellers.
Erstmalig etwas vernünftiges in dieser Sache aus dem Mund einiger Politiker. Um Missbrauch entgegen zu wirken, soll nun endlich auch der Kfz-Brief des beim zertifizierten Verwerter abgegeben Fahrzeuges eingezogen werden.
Bundesregierung rudert langsam zurück?
Gottfried A. Höll - 21.02.2009
Der Bundesregierung scheint langsam der Boden unter den Füßen zu heiß zu werden.
Wie heute aus dem Medien zu erfahren war, rudert die Bundesregierung in Bezug auf den unorganisierten Schnellschuß "Umweltprämie" langsam zurück.
Wie über verschiedene TV - Sender zu erfahren war, gilt für Harz-IV Empfänger die Regelung zur Abwrackprämie nicht. Harz IV Empfängern jedenfalls wird die Prämie von 2500,-€ auf das Grundeinkommen angerechnet.
Das heißt im Klartext, dieser Bevölkerungsanteil partizipiert nicht von der Abwrackprämie. Schlau gemacht, so kann man uns wieder in die Tasche lügen. Die Harz IV Empfänger fallen also vollständig heraus. Diese Antragsteller werden gar nicht erst gezählt, mann hat also wieder einmal einen Verschleierungsdreh gefunden.
Das ist dasselbe Spiel wie mit den Arbeitslosenzahlen. Die meisten Arbeitslosen gehören in die Bevölkerungsgruppe über 55 und fallen bei der Bundesanstalt für Arbeit als nicht mehr vermittelbar aus der Statistik heraus. Die BAFA kann niemandem mehr glaubhaft machen, dass die 600.000 Fahrzeuge nicht längst bei den zertifizierten Autoverwertern auf den Abstellflächen für unbehandelte Fahrzeuge stehen und auf die Trockenlegung warten. Ein großer Teil davon ist bereits trocken gelegt und soll demontiert und dann gepresst werden. Die Höfe bleiben aber noch einige Zeit voll, denn die Aufkaufpreise für Vorschreddermaterial liegen derzeit bei 0 -20,- €. Man hofft auf bessere Zeiten. Also kein Wunder, weshalb die Autoverwerter inzwischen Gebühren pro Fahrzeug bis 250,-€ zur Abnahme verlangen müssen um nicht drauf zu zahlen.
Der Bundesregierung scheint langsam der Boden unter den Füßen zu heiß zu werden.
Wie heute aus dem Medien zu erfahren war, rudert die Bundesregierung in Bezug auf den unorganisierten Schnellschuß "Umweltprämie" langsam zurück.
Wie über verschiedene TV - Sender zu erfahren war, gilt für Harz-IV Empfänger die Regelung zur Abwrackprämie nicht. Harz IV Empfängern jedenfalls wird die Prämie von 2500,-€ auf das Grundeinkommen angerechnet.
Das heißt im Klartext, dieser Bevölkerungsanteil partizipiert nicht von der Abwrackprämie. Schlau gemacht, so kann man uns wieder in die Tasche lügen. Die Harz IV Empfänger fallen also vollständig heraus. Diese Antragsteller werden gar nicht erst gezählt, mann hat also wieder einmal einen Verschleierungsdreh gefunden.
Das ist dasselbe Spiel wie mit den Arbeitslosenzahlen. Die meisten Arbeitslosen gehören in die Bevölkerungsgruppe über 55 und fallen bei der Bundesanstalt für Arbeit als nicht mehr vermittelbar aus der Statistik heraus. Die BAFA kann niemandem mehr glaubhaft machen, dass die 600.000 Fahrzeuge nicht längst bei den zertifizierten Autoverwertern auf den Abstellflächen für unbehandelte Fahrzeuge stehen und auf die Trockenlegung warten. Ein großer Teil davon ist bereits trocken gelegt und soll demontiert und dann gepresst werden. Die Höfe bleiben aber noch einige Zeit voll, denn die Aufkaufpreise für Vorschreddermaterial liegen derzeit bei 0 -20,- €. Man hofft auf bessere Zeiten. Also kein Wunder, weshalb die Autoverwerter inzwischen Gebühren pro Fahrzeug bis 250,-€ zur Abnahme verlangen müssen um nicht drauf zu zahlen.
Für einen Antrag auf die Umweltprämie müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Arge-Altauto - 23.02.2009
So funktioniert die Antragstellung
In den Genuss der Umweltprämie kommen Fahrzeughalter, wenn sie ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen, das zuletzt ein Jahr lang auf den Antragsteller zugelassen war. Die Prämie kann beantragt werden für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines einmalig zugelassenen Jahreswagens. Anträge können auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Anträge müssen die Originalunterschrift des Antragstellers tragen. Vorzulegen sind außerdem Nachweise zur Verschrottung (Entsorgungsnachweis) und Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs (Kopie des Fahrzeugscheins) und der Zulassung des Neuwagens (Kopie des Fahrzeugscheins). Das Antragsformular steht im Internet unter www.bafa.de und www.bmwi.de/go/umweltpraemie zum Download bereit.
Die wichtigen 10 Punkte: siehe WEITERLESEN
So funktioniert die Antragstellung
In den Genuss der Umweltprämie kommen Fahrzeughalter, wenn sie ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen, das zuletzt ein Jahr lang auf den Antragsteller zugelassen war. Die Prämie kann beantragt werden für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines einmalig zugelassenen Jahreswagens. Anträge können auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Anträge müssen die Originalunterschrift des Antragstellers tragen. Vorzulegen sind außerdem Nachweise zur Verschrottung (Entsorgungsnachweis) und Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs (Kopie des Fahrzeugscheins) und der Zulassung des Neuwagens (Kopie des Fahrzeugscheins). Das Antragsformular steht im Internet unter www.bafa.de und www.bmwi.de/go/umweltpraemie zum Download bereit.
Die wichtigen 10 Punkte: siehe WEITERLESEN
Feuer bei Autoverwertung ATS in Halle an der Saale
Gottfried A. Höll - 23.02.2009
Ca. 44 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr zu denen drei freiwillige Feuerwehren hinzugerufen wurden, waren knapp 4 Stunden im Einsatz, um das Feuer in dieser Autoverwertung zu löschen.

Ca. 44 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr zu denen drei freiwillige Feuerwehren hinzugerufen wurden, waren knapp 4 Stunden im Einsatz, um das Feuer in dieser Autoverwertung zu löschen.

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