Zeiträume
Partner
In welchem Zustand muss ein Fahrzeug zur Übernahme durch den Autoverwerter sein?
Gottfried A. Höll - 08.04.2009
From: Benjamin To: kontakt@arge-altauto.de Sent: Tuesday, April 07, 2009 10:12 PM
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Höll,
ein Lob an Ihre informative Homepage. Wie so viele Mitmenschen, beschäftige ich mich im Moment ebenfalls mit der Abwrackprämie der Deutschen Regierung.
Unklar ist mir hierbei, in welchem Zustand das Fahrzeug sich bei der Abgabe/Abholung beim/durch den Autoverwerter sein muss.
In der Antwort an Manfred (ADAC) wird die Aussage getroffen, dass das Fahrzeug komplett sein muss, da eine fachgerechte Entsorgung der Flüssigkeiten (Öle, Kühlflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten etc.) gewährleistet werden muss.
Andererseits wird auf der Homepage angeboten, das Fahrzeug abholen zu lassen. Hier gibt es die Auswahlmöglichkeit ohne Reifen, oder ausgeschlachtet (ohne Motor) auszuwählen.
Ich selbst könnte mir gut vorstellen, einige Teile von meinem (optisch einwandfreien) Fahrzeug zu demontieren.
Vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen. In dem angebotenen Forum sind leider keine Einträge zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Ammann
Guten Tag Benjamin,
die Fragen die Sie ansprechen, werden sehr häufig von Fahrzeugbesitzern gestellt und gern unterschiedlich ausgelegt.
Zunächst ist der Frage auf den Grund zu gehen, weshalb die Altfahrzeugverordnung so wie sie in Ihrer derzeitigen Fassung verbindlich ist, als Handlungsvorschrift geschaffen wurde.
Antwort: Sie ist nicht nur ein Instrument um Rückführungsstaus oder große unkontrollierbare Blechhaufen zu verhindern, sondern auch ein Regelwerk um unsere schöne deutsche Heimat vor weiteren Umweltbelastungen bzw. Schädigungen zu bewahren.
From: Benjamin To: kontakt@arge-altauto.de Sent: Tuesday, April 07, 2009 10:12 PM
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Höll,
ein Lob an Ihre informative Homepage. Wie so viele Mitmenschen, beschäftige ich mich im Moment ebenfalls mit der Abwrackprämie der Deutschen Regierung.
Unklar ist mir hierbei, in welchem Zustand das Fahrzeug sich bei der Abgabe/Abholung beim/durch den Autoverwerter sein muss.
In der Antwort an Manfred (ADAC) wird die Aussage getroffen, dass das Fahrzeug komplett sein muss, da eine fachgerechte Entsorgung der Flüssigkeiten (Öle, Kühlflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten etc.) gewährleistet werden muss.
Andererseits wird auf der Homepage angeboten, das Fahrzeug abholen zu lassen. Hier gibt es die Auswahlmöglichkeit ohne Reifen, oder ausgeschlachtet (ohne Motor) auszuwählen.
Ich selbst könnte mir gut vorstellen, einige Teile von meinem (optisch einwandfreien) Fahrzeug zu demontieren.
Vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen. In dem angebotenen Forum sind leider keine Einträge zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Ammann
Guten Tag Benjamin,
die Fragen die Sie ansprechen, werden sehr häufig von Fahrzeugbesitzern gestellt und gern unterschiedlich ausgelegt.
Zunächst ist der Frage auf den Grund zu gehen, weshalb die Altfahrzeugverordnung so wie sie in Ihrer derzeitigen Fassung verbindlich ist, als Handlungsvorschrift geschaffen wurde.
Antwort: Sie ist nicht nur ein Instrument um Rückführungsstaus oder große unkontrollierbare Blechhaufen zu verhindern, sondern auch ein Regelwerk um unsere schöne deutsche Heimat vor weiteren Umweltbelastungen bzw. Schädigungen zu bewahren.
Interessanter Streit zum Thema Abwrackprämie im Forum bei T-Online!
Der Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums ist da
Für die Arge-Altauto aufbereitet: Dil.-Ing. G.A. H - 20.04.2009
In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer
In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer
Nachrichten Archiv